Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, haben Gültigkeit in allen geschäftlichen Angelegenheiten der Firma Technisches Büro Ahlen Projekt GmbH, nachfolgend TBA genannt. Diese Bedingungen liegen allen Aufträgen zugrunde. Von unseren Bedingungen abweichende Auftrags- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, daß wir uns mir dem abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich einverstanden erklären. Unsere AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, wenn nicht gegenteilige Vereinbarungen getroffen werden. Eingehende Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
Der Verkauf und die Lieferung der bestellten Ware erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen, Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Käufer darf Teillieferungen, die gesondert abgerechnet werden, nicht zurückweisen.
Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Mängel müssen sofort und spätestens innerhalb 8 Tagen nach Auslieferung der Ware gegenüber dem TBA geltend gemacht werden.
Die vom TBA gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Der Käufer bzw. Besteller darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Verkauft er unter Eigentumsvorbehalt weiter, so behält er damit das Eigentum der Lieferungen des TBA für TBA vor. Veräußert der Käufer die Ware des TBA, so tritt er hiermit seine Ansprüche aus der Veräußerung mit allen Nebenrechten an das TBA ab. Zahlungen aus der Veräußerung gelten in Höhe der Forderungen des TBA als für das TBA vereinnahmt.
Der vereinbarte Kaufpreis der Ware ist bei Anlieferung fällig, es sei denn, es sind gesonderte Zahlungskonditionen vereinbart. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug. Seitens des TBA besteht keine Mahnpflicht. TBA behält sich vor Mahnungen zuzustellen, die dann mit einem Mahnbetrag von 10 EURO pro Mahnung erhoben werden. Ferner behält sich das TBA vor, nach Ablauf der 30 Tage ab Rechnungsdatum, ohne weitere Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Bundesbankdiskont zu berechnen. Der Käufer verpflichtet sich, die Verzugszahlungen umgehend zu entrichten.
Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers. Dem Besteller steht im Falle von Nicht- oder nicht rechtzeitiger Lieferung nur das Recht zu, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus bestehen Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung nur dann, wenn die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Auftragsannahme, Lieferung und Berechnung erfolgt ausschließlich nach deutschem Recht.
Die Preise des TBA verstehen sich ab Ahlen, ausschließlich Verpackung, Porto und Versicherungssteuer sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Besondere Vereinbarungen bleiben uns vorbehalten.
Schadensersatzansprüche können bis maximal zum Auftragswert geltend gemacht werden. Insbesondere für Folgeschäden übernimmt das TBA keine Haftung. Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert und können nicht Bestandteil eines Vertrages mit dem TBA werden.
Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen ihm angeblich zustehender Ansprüche aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Tritt das TBA als Käufer auf, so kann das TBA entstandene Kürzungen aufgrund berechtigter Mängel seines Kunden dem Lieferanten in Rechnung stellen.
Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.